Pressemitteilung: Die Zweite, 30.12.2017

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Im Nachgang zu unserer Presseerklärung vom 29.12.2017 und zur Erwiderung der Tourismus Service Wenningstedt Braderup GmbH &Co KG (TSWB) möchten wir mit den folgenden Informationen zur Transparenz beitragen und etwas näher erläutern, warum es uns nicht möglich ist, dem bisher nicht verhandelbaren Vertragsangebot der TSWB zuzustimmen.

  1. Wie inzwischen in der Presse in Erinnerung gerufen, hat die Bürgermeisterin der Gemeinde Wenningstedt-Braderup und Aufsichtsratsvorsitzende der TSWB Frau Katrin Fifeik bereits im September 2016 eine Ausschreibung für den Betrieb eines Strandrestaurants an der „Wonnemeyer-Location“ öffentlich angekündigt. Diese Ausschreibung ist in den Jahren 2016 und 2017 nicht erfolgt, obwohl die terminliche Situation bekannt war.
  2. Die TSWB brachte nunmehr die Frage der Statik des südlichen, nach dem letzten großen Sturm noch nicht erneuerten Podests auf und bot uns eine Verlängerung des Pachtvertrags um 4 Jahre an. Eine Auflage für diesen Vertrag ist die Ertüchtigung der Pfahlgründung auf Basis einer Stahlkonstruktion. Die Option einer Ausschreibung war von der TSWB fortan nur noch für den Fall eines Scheiterns der angebotenen Vertragsverlängerung um vier Jahre im Gespräch.
  3. Für die Erneuerung der Pfahlgründung des südlichen Teils unseres Restaurants und weiterer Sicherungsmaßnahmen sind EUR 400.000 veranschlagt.
  4. Die TSWB bestand auf einer aufwändigen Lösung mit Stahlbohrpfählen. Eine einfachere, kostengünstigere Lösung – statisch vollkommen gleichwertig und von uns im September 2017 vorgeschlagen – wurde mit Hinweis auf einen TSWB-Aufsichtsratsbeschluss vom August 2017 abgelehnt. Die von uns vorgeschlagene Lösung wäre für die vorgeschlagene Vertragslaufzeit ausreichend gewesen. Die TSWB bestand auf einer „Jahrhundertlösung“.
  5. Der Beschluss des TSWB-Aufsichtsrates ist uns –trotz mehrfacher Nachfrage- bis -heute nicht vorgelegt worden.
  6. Wir waren bereit, auch die hohen Investitionskosten allein zu tragen, wenn nicht weitere von TSWB geforderte Vertragsklausen einer betriebswirtschaftlichen Tragfähigkeit vollkommen entgegenstünden:Der vom TSWB vorgelegte Vertrag sieht bei einer Verlängerung der Pachtzeit um 4 Jahre weiter vor, daß das neue Bauwerk und alle vorhandenen Aufbauten am Ende der Vertragslaufzeit (4 Jahre) unentgeltlich an die Gemeinde zu übereignen sind. Eine Restwertzahlung durch die Gemeinde ist anteilig nur für die Reparaturmaßnahmen infolge des Sturm Xaver am Nikolaustag 2013 vorgesehen. Diese Reparaturmaßnahmen betrafen im Wesentlichen die WC-Anlage und den nördlichen Bereich des Podestes. Die Reparaturkosten infolge des Sturmes haben wir vollumfänglich allein finanziert.
  7. Es ist sicher nachvollziehbar, dass sich eine Investition von EUR 400.000 innerhalb von vier Jahren nicht amortisieren lässt, insbesondere dann, wenn man nach vier Jahren quasi enteignet wird.
  8. Uns, der Familie Wonneberger/Meyer und der Firma „Wonnemeyer“ fällt es unendlich schwer, das Ende unserer „Strandbude“ zu erleben. Wir haben alles versucht, mit der TSWB zu verhandeln. Der offenbar umfassende Beschluss des Aufsichtsrates der TSWB ließ dem Geschäftsführer Herrn Henning Sieverts nach seiner Auskunft keinenVerhandlungsspielraum.
  9. Wir hoffen noch immer auf eine einvernehmliche Lösung mit der TSWB und mit den Gemeindevertretern. Eine Verlängerung der Pachtzeit oder eine faire Vergütung bei einem späteren Verkauf unseres Restaurants wurde von uns vielfach vorgeschlagen.
  10. Für eine angemessenen Erhöhung der Pachtgebühr für „unser“ Stück Strand und der Lagerflächen in der Strandkorbhalle haben wir Verständnis.
  11. Über die vielen Vertrauens- und Solidaritätsbekundungen aus dem In- und Ausland bedanken wir uns von ganzem Herzen. Wir freuen uns, dass Wonnemeyer bei vielen Gästen ein fester Bestandteil des Urlaubs geworden ist.

Die Wonnemeyers

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