Pressemitteilung: Die Dritte, wir beziehen uns auf das Interview der Sylter Rundschau mit Herrn Sieverts, veröffentlicht am 3. Januar 2018

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Zu Frage und Antwort 1

Wenn eine Anlage erneuerungsbedürftig ist und ein Pachtvertrag ohnehin innerhalb eines Jahres ausläuft und von Bürgermeisterin und TSWB eine Ausschreibung und deren Vorbereitung bereits öffentlich terminiert worden ist, hätten sich beste Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb ergeben:

  • Konzepte und Lösungen der Bieter hätten ohne Rücksicht auf die gegebene Struktur erarbeitet werden können.
  • Der alte Pächter des Strandes, „Wonnemeyer“, hätte gemäß Pachtvertrag ohnehin eine besenreine Strandfläche zurücklassen müssen und insofern weder der TSWB noch einem etwaigen neuen Pächter Rückbaukosten hinterlassen.
  • Die Frage, ob ein Neubau einem zukünftigen Pächter als Investition auferlegt wird oder von der TSWB als Vorabinvestition durchgeführt wird, hätte frei und chancengleich für alle Bieter von der TSWB entschieden werden können.
  • Genauso fair und transparent wäre es gewesen, im Rahmen einer Ausschreibung den Bietern eine einheitliche Abstandszahlung für einen noch von „Wonnemeyer“ vorgenommenen Neubau des südlichen Podests aufzuerlegen.
  • Die Investition einer neuen Plattform noch dem alten Pächter für eine kurzzeitige Vertragsverlängerung „aufs Auge zu drücken“, um so kostenfrei an ein neues Gebäude zu kommen, um dieses dann an einen Dritten zu verpachten, ist geradezu abenteuerlich, unfair – auch im Sinne eines offenen und ehrlichen Wettbewerbs – und kann nicht mit aus der zurückliegenden Nutzung entstandenen Verpflichtungen von „Wonnemeyer“ begründet werden.
  • Die vom TSWB geforderte Investition bei gleichzeitiger kostenloser Übereignung nach vier Jahren kann als
    • Eintrittsgeld für eine Vertragsverlängerung
    • Enteignung nach 4 Jahren oder als
    • Pachterhöhung um ein Vielfaches gesehen werden
  • Die unnachgiebige Haltung der TSWB hat darüber hinaus erpresserische Züge.

Fazit:

Es gab keinen besseren Zeitpunkt für einen fairen, offenen und transparenten Wettbewerb, bei dem es um Konzepte und Angebote und nicht um Diskreditierung und politisch motivierten Ausschluss geht, als das Jahr 2017. Ausschreibung und Neubau der Plattform hätten reibungslos integriert vollzogen werden können.

Warum wirklich hat die TSWB wohl „Wonnemeyer“ eine vierjährige Pachtverlängerung des Strandgrundstücks angeboten – einhergehend mit umfassender Sanierungsverpflichtung und anschließender kostenfreier Übereignung?

Der Pächter „Wonnemeyer“ hat im Übrigen bereits intensiv an Konzepten und baulichen Plänen gearbeitet, um erfolgreich an dem letztlich von der TSWB nicht vorgenommenen Ausschreibung teilnehmen zu können.

Zu Frage und Antwort 2

Die TSWB behauptet tatsächlich, dass „Wonnemeyer“ für ein völlig unbekanntes Verlängerungsangebot mit vollkommen realitätsfremden Auflagen Vorsorge durch Rücklagen hätte treffen müssen?

Herr Sieverts als Vollkaufmann sollte der Öffentlichkeit eine solche Argumentation ersparen.

An der Forderung, eine Neubaumaßnahme nach vier Jahren unentgeltlich an die TSWB zu übereignen, scheitert jeglicher Versuch einer betriebswirtschaftlichen Plausibilisierung. „Wonnemeyer“ hat jederzeit seine Bereitschaft für die Investition – auch in der Jahrhundertversion – bekräftigt.

Selbst eine Vertragsverlängerung um vier Jahre war akzeptiert, sofern die an die TSWB oder an Dritte zu übergebende Anlage zu einem fairen Zeitwert vergütet wird. „Wonnemeyer“ hat stets eine Zeitwertvergütung vorgeschlagen, oder eine längere Vertragslaufzeit zur ausreichenden Amortisation des Neubaus.

Die von der TSWB wiederholt ins Spiel gebrachte Zeitwertvereinbarung aus dem Jahr 2015 für die Erneuerung des nördlichen Podests nach dem Sturm Xaver 2014, ist ein hervorragendes Beispiel, wie sich TSWB und Pächter über eine technische und finanzielle Lösung für die von „Wonnemeyer“ durchgeführte und allein finanzierte Maßnahme geeinigt haben. Die Zeitwertformel mit einer Abschreibung der Plattform aus Stahlbohrpfählen von nur 15 Jahren ist dabei ausgesprochen defensiv und günstig für den Verpächter des Strandgrundstücks, der TSWB. Die bestehende südliche Plattform auf Douglasienstämmen zeigt, dass selbst eine Holzkonstruktion für 20 Jahre taugt.

Auf die von Herrn Sieverts dargestellten, für uns nicht nachvollziehbaren Zahlenspiele durch Vermischung von Investitionsmaßnahmen im Jahre 2015 und des jetzt geforderten Neubaus der südlichen Plattform können wir nicht eingehen, da wir sie nicht verstehen.

Der Zweck, die Öffentlichkeit verwirren zu wollen, ist offensichtlich.

Die im Auftrag von „Wonnemeyer“ durch das Ingenieurbüro Volquardsen beauftragte Kostenschätzung vom 05.05.2017 über EUR 270.000 enthält ausdrücklich nicht die Demontage der Aufbauten, wie Schirme, Glaswände o. ä. und vor allem nicht den Wiederaufbau. (Die Kostenschätzung vom Ingenieurbüro Volquardsen stellen wir hiermit anliegend öffentlich.) Unter Einbezug aller notwendigen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Fundamentes bleibt es bei den bisher immer schon genannten EUR 400.000.

Ungeachtet der nunmehr strittigen Zahlen bleibt es bei der Forderung der TSWB, das gesamte Neubauwerk nach vier Jahren unentgeltlich übereignet zu bekommen.

Zu Frage Antwort 3

Über eine Agenda wird die TSWB zu diesem Zeitpunkt wohl nicht sprechen wollen.

Zur Erinnerung: Die Bürgermeisterin, Katrin Fifeik, hatte bereits am 03.09.2016 in der Sylter Rundschau öffentlich die Ziele der Familie „Wonnemeyer“ zur Fortsetzung des Strandbetriebs in Wenningstedt in aggressiver Weise aus dem Reich der Märchen verwiesen.

Wer jetzt noch an einen fairen, auf sachlichen Argumenten basierenden Wettbewerb glaubt, geht wohl davon aus, dass Öffentlichkeit und Kommunalaufsicht Transparenz und Gleichbehandlung sicherstellen werden.

Zu Frage und Antwort 4

Tatsächlich wurde von Familie „Wonnemeyer“ bis zu deren Urlaub im Oktober 2017 zähneknirschende Zustimmung zu dem inzwischen hinlänglich bekannten Verlängerungsangebot signalisiert.

Alle Berater haben jedoch im Dezember dringend hiervon abgeraten und die „Notbremse“ gezogen, da ein kostendeckender Betrieb unter den bekannten Rahmenbedingungen nicht darstellbar war und das Eintreten von Risiken, wie sie in den vergangenen 20 Jahren immer wieder aufgetreten sind, ruinös für die inzwischen zwei Gastronomen-Generationen in der Familie „Wonnemeyer“ gewesen wäre. Die Sicht des TSWB, dass „Wonnemeyer“ mit der späten Absage taktisch vorgegangen sei, ist daher unrichtig.

Eine von „Wonnemeyer“ initiierte Öffentlichkeitskampagne hat es nicht gegeben und gibt es nicht. Bisher hat „Wonnemeyer“ lediglich zwei sachliche Presseinformationen veröffentlicht, um Transparenz zu schaffen. Ein Vergleich mit den Verlautbarungen des TSWB kann jedermann anstellen.

„Wonnemeyer“ sucht erkennbar und unbedingt den Dialog mit der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der TSWB sowie den bisher noch nicht befassten Gemeindevertretern, um ein Einvernehmen und eine für die Insel, die Gemeinde, die TSWB und für die Gäste und natürlich auch für die engagierte Unternehmerfamilie eine optimale Lösung zu finden.

Sachliche Gründe stehen dem wirklich nicht entgegen.

„Wonnemeyer“ hatte diese Woche eine Beitragsreichweite von 150.000 Klicks und hat allein auf Facebook über 7.500 Freunde. Es gibt ebenso viele Abonnenten des Newsletters und zahlreiche Wintergäste, die die Informationen aus den Medien direkt erhalten haben. Wir halten es für legitim, wenn ein Gastronomiebetrieb seine Schließung bekannt gibt, besonders, wenn sie wie in diesem Fall sehr kurzfristig beschlossen werden musste.

Anders als das TSWB genießt „Wonnemeyer“ eine starke Bindung und Sympathie seiner Kunden. Wen wundert es, wenn der TSWB eine Kampagne vermutet?

Jede Form der weiteren Kommunikation kann aus Sicht von „Wonnemeyer“ gern unter einer gegenseitig zugesicherten strikten Vertraulichkeit erfolgen, wenn es dem Ziel dient, Schaden abzuwenden und eine gütliche Einigung zu finden.

Eine Moderation hierzu erscheint uns unerlässlich.

Zu Frage und Antwort 5

Zum Stil des TSWB, Vertragsfragen nicht in der Öffentlichkeit zu diskutieren, erinnern wir beispielhaft an die wenig schmeichelhafte öffentliche Erklärung der Bürgermeisterin vom 03.09.2016.

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